AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Davide Russo – moveToMunich Relocation Services
Georg-Habel-Str. 3
81241 München
Deutschland
Tel. +49 (0) 173 – 29 26 346
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen moveToMunich und Vertragspartnern – nachfolgend Kunden genannt – geschlossen werden, insbesondere gelten sie auch bei solchen Verträgen, die über das Internet zum Abschluss kommen.
- Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien, ohne dass es einer ausdrücklichen Neuvereinbarung bedarf.
- Gegenstand der Rechtsgeschäfte sind Dienstleistungen im Bereich Global Mobility, Relocation sowie Beratungsdienstleistungen für Unternehmer und deren Arbeitnehmer.
- Verträge auf Grundlage dieser AGB werden in der jeweils gültigen Fassung mit Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts abgeschlossen. Sie gelten ausschließlich.
§ 2 Leistungsumfang
- Art und Umfang der vertraglichen Pflichten der Vertragspartner richten sich nach dem schriftlichen Angebot von moveToMunich und der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden.
- Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Schriftliche und mündliche Übersetzungen sowie Legalisationen (Beglaubigungen, Apostillen) sind nur insoweit im Leistungsumfang enthalten als sie im Angebot ausdrücklich bezeichnet werden.
- moveToMunich schuldet innerhalb eines Rechtsgeschäfts keinen Erfolg, insbesondere für den erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen oder den Erwerb von Aufenthaltsrechten, es sei denn, dieser sei ausdrücklich als Garantieübernahme schriftlich niedergelegt.
- moveToMunich ist berechtigt, geschuldete Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.
§ 3 Vergütung, Preise, Auslagen und Zahlungsbedingungen
- Die moveToMunich zustehende Vergütung richtet sich nach der konkreten Auftragserteilung durch den Kunden.
- Der Vergütung zugrunde liegen die Preislisten für Dienstleistungen in den Bereichen Consulting in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsanschluß.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Falls nicht schriftlich anders vereinbart, die vollständige Zahlung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn des Relocation Package erfolgen.
- Zeit-und Vergütungsprognosen außerhalb der fest vereinbarten Preise für spezifizierte Einzeldienstleistungen von moveToMunich in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar.
- Die Zahlung der Vergütung hat auf das folgende Konto zu erfolgen:
Kontoinhaber: Davide Russo
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem vom Kunden erteilten Auftrag.
- Falls nicht schriftlich anders vereinbart, können die in einem Relocation Package enthaltenen Leistungen bis zu 60 Tage nach der Ankunft des Nießbrauchers in Deutschland in Anspruch genommen werden.
Danach gilt das Relocation Package als abgeschlossen.
Alle nicht genutzten Leistungen nach Abschluss des Relocation Package werden nicht erstattet. - Der Kunde ist während der gesamten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist und gegen Zahlung einer Vergütung für den bereits erfolgten Arbeitsfortschritt gem. Ziffer 6 zu kündigen.
- Ferner können beide Vertragsparteien das Rechtsgeschäft aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und er eine ihm gestellte Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen.
- Endet der Vertrag aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre von moveToMunich liegen, und liegt keine Kündigung nach Ziffer 2 oder 3 vor, so hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig vom Arbeitsfortschritt in voller Höhe zu leisten.
- Endet das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Grund einer Kündigung des Kunden gem. Ziffer 3, so sind die folgenden Vergütungen für den Arbeitsfortschritt vereinbart:
- Die Stornierung eines Relocation Package durch den Kunden muss mindestens 48 Stunden vor Beginn des Pakets in schriftlicher Form erfolgen, um eine vollständige Erstattung zu erhalten. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des Pakets oder während des Relocation Package werden 50 % des Package erstattet. Für bereits in Anspruch genommene Leistungen während des Relocation Package oder für nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Abschluss des Relocation Package erfolgt keine Rückerstattung, außer bei grober Fahrlässigkeit von moveToMunich.
- Sollte moveToMunich das Relocation Package stornieren müssen, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der nicht genutzten Leistungen.
§ 5 Mitwirkung
- Der Kunde und ggf. der von ihm benannte Leistungsempfänger und seine Angehörigen werden moveToMunich die zur Ausführung des Vertrages notwendigen Formulare, Dokumente, Unterlagen, Vollmachten und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig, vollständig, im erforderlichen Legalisationsgrad und wahrheitsgemäß ausgefüllt zur Verfügung stellen. Der Kunde wird dies mit dem benannten Leistungsempfänger seinerseits vertraglich so vereinbaren, dass auch Angehörige einbezogen sind, soweit dies bei Auftragserteilung noch nicht gegeben war.
- Die Mitwirkungspflicht des Kunden, bzw. des von ihm benannten Leistungsempfängers und seiner Angehörigen bezieht sich auch auf die Wahrnehmung von Terminen, bzw. der Absage von Terminen mit angemessenem Vorlauf. Dies können u.a. Behördentermine, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsbegehungen oder Abholungen und Rückgaben von Dokumenten und dergl. sein. Grundsätzlich steht moveToMunich nach der zweiten Absage, bzw. dem zweiten Nicht-Zustandekommen eines vorher vereinbarten Termins ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die Wahrnehmung eines dritten (Ersatz-) Termins zu. Diese Vergütung beträgt 40,00 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer pro angefangene halbe Stunde des zeitlichen Mehraufwands.
- Soweit der Kunde oder der von ihm benannte Leistungsempfänger und seine Angehörigen selbst Aktivitäten entfalten, die dem gleichen Zweck wie die Dienstleistungen von moveToMunich verfolgen, ergibt sich hieraus a) keine Minderung des Vergütungsanspruchs und b) die Verpflichtung zu gegenseitiger Information über die jeweiligen Aktivitäten.
§ 6 Haftung
- Die Haftung von moveToMunich für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, von ihm benannter Leistungsempfänger und deren Angehörigen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
- Soweit die Haftung von moveToMunich nach diesen AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Mitarbeitern Vertretern und Erfüllungsgehilfen von moveToMunich.
- Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- moveToMunich bietet allgemeine Übersetzungen und Informationsdienste für Expats an. Wir haften nicht für den Ausgang von individuellen Terminen beim Bürgeramt, der Ausländerbehörde oder anderen Stellen. Für eine offizielle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung in einer bestimmten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Versicherungsmakler.
- moveToMunich achtet darauf, dass alle bereitgestellten Informationen korrekt, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Da sich jedoch Regeln und Gesetze plötzlich ändern können oder individuelle Situationen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, übernimmt Expath keine Haftung für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Ablehnungen von Genehmigungen, Anträgen oder anderen unerwarteten Ergebnissen.
- moveToMunich kann nicht garantieren, dass der Kunde im Laufe des Relocation Package eine Wohnung oder einen Schulplatz erhält.
§ 7 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
- Offensichtliche wie verdeckte Mängel sind gegenüber moveToMunich unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung einer konkreten Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsansprüche für den jeweiligen Mangel sind ausgeschlossen, soweit die Anzeige nicht fristgerecht erfolgt ist. Nur im Falle eines argwilligen Verschweigens oder der Nichterfüllung einer übernommenen Leistungs- oder Erfolgsgarantie bleiben die Gewährleistungsansprüche bestehen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Dienstleistung.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§ 273 und 320 BGB durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten des Kunden und der von ihm benannten Leistungsempfänger und von deren Angehörigen werden von moveToMunich gem. der Datenschutzvorschriften vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und Ziele gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Rechtsgeschäfts hinaus.
- Der Kunde und die von ihm benannten Leistungsempfänger und deren Angehörige dürfen die ihnen von moveToMunich zur Verfügung gestellten Dokumente und Arbeitsunterlagen nur zur eigenen auftragsbezogenen Verwendung nutzen und dürfen diese insbesondere keinem Mitbewerber von moveToMunich zur Verfügung stellen oder überlassen.
- Der Kunde und moveToMunich verpflichten sich, alle Daten und Auskünfte nicht an Dritte weiterzugeben oder diese zweckentfremdend weiterzuleiten. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur verwendet, sofern der Auftraggeber oder Bewerber die Einwilligung nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz erteilt hat. Der Kunde ist nach Abschluss einer Vermittlung verpflichtet, alle ihm bis dahin zur Verfügung gestellten Daten an moveToMunich zurück zu geben bzw. den Nachweis der Vernichtung oder endgültigen Löschung zu erbringen. Dies betrifft insbesondere die Daten von Bewerbern, bei denen es zu keiner Vermittlung gekommen ist.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf deren Angestellte, Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- moveToMunich verfügt über eine Datenschutzrichtline auf seiner Webseite, die weitere Grundsätze zum Datenschutz enthält, die auch für Kunden, von ihnen benannte Leistungsempfänger und deren Angehörige wirksam sind.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist ohne Vereinbarung einer abweichenden, schriftlichen Regelung, der Sitz von moveToMunich in München.
- Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern nicht für Streitigkeiten ein anderer ausschließlichlicher Gerichtsstand begründet ist, ist das Gericht am Sitz von moveToMunich in München zuständig. moveToMunich hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Sitz in Anspruch zu nehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Soweit eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 12. General Limitation of Liability
IN NO EVENT WILL MOVETOMUNICH, ITS DIRECTORS, OFFICERS, EMPLOYEES, AFFILIATES, AGENTS, CONTRACTORS, PRINCIPALS, OR LICENSORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, PUNITIVE, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, LOST PROFITS, LOSS OF DATA, OR BUSINESS DISRUPTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT OR YOUR USE OF EXPATH’S PRODUCTS, SERVICES OR THIS WEBSITE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, ANY ERRORS OR OMISSIONS IN ANY CONTENT OR ANY LOSS OR DAMAGE OF ANY KIND, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH LOSS OR DAMAGE. CERTAIN JURISDICTIONS DO NOT PERMIT THE EXCLUSION OF CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES, AND IN SUCH JURISDICTIONS, MOVETOMUNICH’S LIABILITY SHALL BE LIMITED TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW.
Leistungspaket “First Class”
Die von uns angebotenen Dienstleistungen sind:
§ 1 Unterstützung bei Visum und Arbeitserlaubnis
1. moveToMunich unterstützt mit den notwendigen Informationen, um ein Visum für den Umzug nach Deutschland zu erhalten.
§ 2 1h Kick-off meeting
- Dieses Treffen ist ein erster Kontakt zwischen moveToMunich und der Person, die mit dem Relocation Package unterstützt werden soll.
- Während dieses Treffens werden die ersten Details besprochen, wie z.B. das Datum des Umzugs, welche Art von Wohnung moveToMunich suchen soll und allgemeine Informationen über den Prozess.
§ 3 Anmeldung vor Ort
1. moveToMunich unterstützt beim Ausfüllen des Formulars, um die Anmeldung vorzunehmen, den Termin im Bürgerbüro wahrzunehmen und gemeinsam zum Termin zu gehen, um mit der deutschen Sprache zu unterstützen.
§ 4 Wohnungssuche
- moveToMunich unterstützt bei der Suche nach einer dauerhaften oder temporären Wohnung.
- Wohnprofil: Ausarbeitung eines individuellen Wohnprofils mit Budgetvorstellungen, Platzbedürfnissen, Vorlieben und Wünschen
- Angleichung: Angleichung der Erwartungen und der Bedingungen auf dem Immobilienmarkt
- Kontaktaufnahme: Kontaktaufnahme mit dem Relocation-Netzwerk aus Maklern, Spezialmittlern für Wohnen auf Zeit und Boardinghouses / Serviced Apartments
- Terminabsprachen: Vereinbarung und Abstimmung von begleiteten Besichtigungsterminen und deren Vorbereitung
- Mietvertrags-Check: Prüfung des Mietvertrags, Übersetzung individueller und kritischer Passagen, ggf. Nachverhandlung, z.B. „Diplomatenklausel“
- Übergabe: Begleitung bei Schlüsselübergabe im Objekt, Anfertigung eines umfassenden Übergabe- und Mängelprotokolls
§ 5 Strom- und Gaskonten
- Für den Fall, dass für die gewählte Wohnung Strom- und Gasverträge abgeschlossen werden müssen, informiert moveToMunich über Angebote von Strom- und Gasanbietern und findet gemeinsam mit dem Betreuten den für seine Bedürfnisse am besten geeigneten.
- moveToMunich unterstützt bei der Eröffnung des Kontos.
§ 6 Internetkonto
- Für den Fall, dass die gewählte Wohnung einen Internetvertrag benötigt, informiert moveToMunich über Angebote von Internetanbietern und findet gemeinsam mit dem Betreuten den für seine Bedürfnisse am besten geeigneten.
- moveToMunich unterstützt bei der Eröffnung des Kontos.
§ 7 Rundfunkbeitrag
- Für den Fall, dass die gewählte Wohnung einen Rundfunkbeitrag benötigt, unterstützt moveToMunich bei der Registrierung des Accounts.
§ 8 Haftpflichtversicherung
- moveToMunich informiert über Angebote von Haftpflichtversicherungen und findet gemeinsam mit der unterstützten Person die für sie am besten passende.
- moveToMunich unterstützt bei der Registrierung.
§ 9 Krankenversicherung
- moveToMunich informiert über Angebote von Krankenkassen und findet gemeinsam mit der unterstützten Person die beste Lösung für ihre Bedürfnisse.
- moveToMunich unterstützt bei der Registrierung.
§ 10 Bankkonto vor Ort
- moveToMunich informiert über Angebote von Banken, die Privatkonten anbieten, und findet mit der unterstützten Person die beste Übereinstimmung für ihre Bedürfnisse.
- moveToMunich unterstützt bei der Kontoeröffnung vor Ort.
§ 11 SIM-Karte
1. moveToMunich stellt eine Prepaid-SIM-Karte zur Verfügung.
§ 12 1 Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
1. moveToMunich bietet 1 Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr in der M-Zone in München.
§ 13 1 Monat MoveTo+ Abonnement
1. Ein Online-Kundendienst, der den Nutznießern des Relocation-Pakets bei folgenden Themen hilft:
- Verstehen eines deutschen Dokuments, das sie zu Hause erhalten haben: was es bedeutet und was sie tun müssen (rechtliche Anforderungen sind nicht Gegenstand der Beratung)
- Vereinbaren Sie einen Termin mit einer dritten Partei oder rufen Sie einen Kundendienst einer dritten Partei an.
- Dieser Service wird von Montag bis Freitag (9.00 – 17.00 Uhr, Feiertage ausgenommen) über Online-Kanäle (Messaging-Tool, E-Mail oder Internetanrufe) angeboten.
- Sobald ein Kunde eine Anfrage an den moveTo+ Service stellt, erhält er innerhalb von maximal 24 Stunden eine Rückmeldung